Welche Moral- und Gerechtigkeitsvorstellung kann eine solche Regelung vom Oberlandesgericht München gut heißen?

Wie bereits bekannt ist, beginnt am 17. April 2013 der Gerichtsprozess gegen fünf NSU-Mitglieder am Oberlandesgericht München. Dem NSU werden zehnfacher Mord, mehrere Mordversuche, Brandstiftung und Banküberfälle vorgeworfen. Laut Medienberichten vom 08. März 2013 zufolge wies der Vorsitzende des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts München, Manfred Götzl, einen Antrag auf Platzreservierungen für den türkischen Botschafter und den Menschenrechtsbeauftragten des türkischen Parlaments zurück. Begründet wird die Entscheidung mit dem herrschenden Platzmangel im Sitzungsaal. Es stehe den Antragstellern allerdings frei, als öffentliche Besucher am Prozess teilzunehmen.

 

Mit großer Aufmerksamkeit, aber leider auch großem Entsetzen nahm der Türkenrat München diesen Beschluss des Oberlandesgerichts wahr, da letztendlich neben einem griechischen, einem deutschen und acht türkische Staatsbürger seitens einer rechtsradikalen Untergrundorganisation kaltblütig ermordert wurden. Wie kann bei so einem immensen Gerichtsverfahren dem Botschafter des türkischen Staates, dem Vertreter der türkischen Staatsbüger in Deutschland, die Platzreservierung verweigert werden? Soll etwa der türkische Botschafter, sollen die Angehörigen der Opfer zusammen mit den Neonazis in einer Schlange auf den Einlass in den Saal warten? Wie kann eine solche Gleichstellung der Opfer- und Täterseite der Gerechtigkeit dienen? Welche Moral- und Gerechtigkeitsvorstellung kann eine solche Regelung gut heißen? Dies ist eine Herabwürdigung der Opfer und der Bedeutung des gesamten Gerichtsverfahrens.

 

Allein die Tatsache, dass einem Verfahren, welches als eine der wichtigsten der deutschen Justizgeschichte angesehen wird, ein kleiner Sitzungssaal mit einer Kapazität von 200 Personen zur Verfügung gestellt wird, ist uns unerklärbar. Warum kann das Oberlandesgericht München keinen größeren Sitzungsaal zur Verfügung stellen und somit der Bedeutung und der Würde des Prozesses gerecht werden? Warum sollen Angehörige der Opfer, Medienvertreter und politische Würdenträger aufgrund einer völlig willkürlichen Regelung aus Platzgründen nicht am Prozess teilnehmen können?

 

All diese Fragen lassen uns tragischerweise an der Glaubwürdig- und Ernsthaftigkeit der bayerischen Justiz zweifeln. Unweigerlich kommen Fragen auf, ob bewusst an der Bedeutung des Gerichtsverfahrens manipuliert wird, ob Kräfte im Hintergrund weiterhin einer menschenfeindlichen Ideologie dienen.

 

Wir bitten das Oberlandesgericht München seine Entscheidung zu überdenken und sich erneut die Frage der Opfer- und Täterrollen zu stellen. Wir sind uns sicher, dass eine objektivere Herangehensweise in Zukunft solche skandalartige Regelungen verhindern wird und hoffen, das Vertrauen in die bayerische Justiz nicht aufgeben zu müssen.

 

Gez. Türkenrat München

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