Die öffentliche Demütigung von Mordopfern nur eine “geschmackslose” Handlungsweise?

Die öffentliche Demütigung von Mordopfern nur eine “geschmacklose” Handlungsweise?

 

Der Türkenrat muss leider einen enttäuschenden und zutiefst verstörenden Gerichtsbeschluss des Amtsgerichtes München zur Kenntnis nehmen.

 

Das Thema ist der beschämende Vorfall in der Münchner Innenstadt, als am 21. Januar 2012 auf der Neonazidemonstration das “Paulchen-Panther-Lied” abgespielt wurde. Dieses Lied mag für manchen ein Teil der Kindheit sein, doch ist es für die Mehrheit der Migranten leider die leidvolle Hymne der NSU-Morde.

 

Das “Paulchen-Panther-Lied” wurde von der rechtsextremen Terrorzelle NSU als Lied auf ihrer Propaganda-DVD benutzt. Auf dieser wurde gezeigt, wie die NSU-Morde begangen wurden mit allen Menschen, die ihnen zum Opfer fielen.

 

Staatsanwälte versuchten diesem Akt der öffentlichen Verhöhnung einen Riegel vorzuschieben, doch war es für das Amtsgericht München kein Straftatbestand, sondern nur eine “geschmacklose” Handlungsweise, was zum Freispruch der beiden Neonazis führte.

 

Wir als Türkenrat können beim besten Willen nicht verstehen, wie es in einem Rechtsstaat sein kann, dass rechtsextreme Menschen freie Hand beim Ausüben von solch provokanten Aktionen haben. Anstatt als Justiz einzugreifen, werden solch extrem aggressiven Menschen die Weichen gestellt, noch mehr Hass und noch mehr Menschen in die Spirale der Gewalt einzubinden.

 

Anscheinend werden dabei die wichtigsten vergessen. Es sind die Betroffenen Familien und Angehörigen, die weiterhin unter der Verhöhnung ihrer Toten leiden müssen.

 

Gez. Türkenrat München

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