Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. März 2014 finden die Kommunalwahlen statt, bei denen der Oberbürgermeister, Stadtrat sowie Bezirksausschuss gewählt werden.
An dieser Stelle möchten wir kurz auf das Wahlsystem eingehen. Alle in München angemeldeten und als Wähler eingetragenen Bürger erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung. In dieser sind Ihre Wahllokale aufgelistet, in denen Sie zur Wahl erscheinen können. Als Alternative können Sie im unten aufgeführten Link ab Februar 2014 online die Briefwahl beantragen und bequem von zu Hause aus wählen.
Link Info Kommunalwahl:
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wahlen-und-Abstimmungen/Kommunalwahlen.html
Beantragung Briefwahl:
https://ssl2.muenchen.de/process.php?path=kvr%2Fwahlen%2Fwahlschein4%2Fwahlschein4
Wer ist zur Kommunalwahl in München berechtigt?
Alle Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, die deutsche oder eine doppelte (deutsch und eine weitere) Staatsbürgerschaft besitzen und/oder Staatsbürger eines EU-Landes sind mit einer mindestens zweimonatigen Anmeldung in München.
Wie viel Stimmen hat jeder Wähler?
80 Stimmen, die an einer Partei oder beliebig an alle Kandidaten verteilt werden dürfen – pro Kandidat maximal drei Stimmen.